Häufig gestellte Fragen
Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, dass Sie mir Ihre Anliegen ausführlich schildern und Sie erhalten Informationen von mir in Bezug auf die Therapie.
Anschließend können Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie sich eine Psychotherapie vorstellen können.
Bei Kindern und Jugendlichen biete ich ein Erstgespräch mit den Eltern alleine an.
Therapiebegleitende Elterngespräche
Die Therapie eines Kindes erfordert die Einbeziehung der Eltern und häufig auch die des Umfeldes des Kindes. Die Mitarbeit der Eltern ist unabdingbar, daher finden in regelmäßigen Abständen Elterngespräche statt.
Die Therapiesitzung
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet wöchentlich oder zweiwöchentlich statt. Unter besonderen Umständen kann die Therapiesitzung auch online abgehalten werden.
Die Gesamtdauer ist individuell unterschiedlich und hängt von Ihren Zielen und Wünschen ab.
Die Therapie kann selbstverständlich jederzeit beendet werden. Ein geplantes Ende mit einem therapeutischen Abschlussgespräch ist empfehlenswert.
Die Kosten
Die Kosten für eine Einzeltherapiesitzung (50 min) belaufen sich auf 60 Euro.
Die Kosten für eine Paartherapiesitzung (50 min) belaufen sich auf 75 Euro.
Die Kosten für eine Gruppentherapie (90 min) belaufen sich auf 75 Euro.
Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Eine Refundierung durch die Krankenkasse ist bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl an Plätzen einen Sozialtarif anzubieten.
Was bedeutet PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision?
Die Psychotherapieausbildung ist im Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, geregelt und dauert je nach Fachrichtung 7 -12 Jahre bis zur Eintragung in die Psychotherapeuten/innen Liste des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Bezeichnung "in Ausbildung unter Supervision" beinhaltet sowohl zahlreiche Theorie- als auch Praktikumsstunden im klinischen und psychosozialen Bereich und berechtigt zur selbstständigen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision. Dies wird vom Bundesministerium überprüft und zuerkannt.
Durch verpflichtende und regelmäßige Supervision wird die Qualität meiner Arbeit sichergestellt.
Die Verschwiegenheit
Laut Psychotherapiegesetz §15 unterliege ich einer Verschwiegenheit, sowohl auf Bezug aller gesprochenen Inhalte, als auch auf die Tatsache, dass Sie in meiner Praxis Stunden in Anspruch nehmen.
Die Absageregelung
Ich bitte um Absage des Termins bis zu 24 Stunden vorher, andernfalls kann dieser verrechnet werden.